Gemäss der neuen Landverordnung vom 01. Januar 2014 können Korporationsbürgerinnen und -bürger offenes Land (Wiesland) pachten. Dies unter der Bedingung, dass sie hauptberuflich einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mind. 0.5 Standardarbeitskräften (SAK) im Sinne der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung führen.
Die Pachtdauer beträgt in der Regel 20 Jahre und dauert längstens bis zum Erreichen des Pensionsalters der Pächterin oder des Pächters. Die Vergabe von freiwerdendem Land während der Pachtdauer erfolgt per Losentscheid.
In Oberägeri wohnhafte Korporationsbürger, welche von der Korporation kein Land zur landwirtschaftlichen Nutzung pachten, haben das Recht, Pflanzland zu beanspruchen. Das Pflanzland befindet sich in Alosen zwischen Rusen- und Mattlistrasse. Die Parzellen werden hauptsächlich als Gemüsegärten genutzt.
Die Korporation Oberägeri kann Parzellen im Baurecht an Korporationsbürger abgeben.
Die Korporation Oberägeri besitzt Quellen, die sie an Korporationsbürger mit Wohnsitz in Oberägeri verpachten kann. Zurzeit werden so 58 Quellen genutzt. Die Bedingungen im Detail sind in der neuen Landverordnung festgehalten. Der Verkauf von Quellen ist ausgeschlossen.
Im Winter bleibt jeweils die untere Wisstannenstrasse vom Raten bis Zigerhüttli als Schlittel-Strasse reserviert. Die Strasse ist somit jeweils von Dezember bis März für jeglichen Verkehr gesperrt.