Adressänderung
Sie wechseln Ihren Wohnsitz? Dann bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen bei uns auf der Korporationskanzlei oder per Internet zu melden.
Gemäss § 3 der Statuten, sind die Mitglieder der Korporation Oberägeri verpflichtet, dem Korporationsrat Änderungen des Zivilstandes, Verlust des Schweizer Bürgerrechtes, Änderungen des Kinderverhältnisses und Um- und Wegzüge umgehend zu melden.
Für Ihre Mitteilung bedanken wir uns und Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir das Bürgerregister auf aktuellem Stand halten können.